
Werden entstandene Kosten rückwirkend ab dem 01. Januar 2011 erstattet?
Werden Leistungen beantragt, die sich auf den Zeitraum vom 01. Januar 2011 bis zum 31. Mai 2011 beziehen, so gilt der Antrag rückwirkend zum 01. Januar 2011 als gestellt. Dann muss dieser Antrag jedoch bis zum 30. Juni 2011 gestellt werden.
Sofern Sie selbst die Zahlungen schon vorgenommen haben, werden Ihnen diese Leistungen erstattet. Ansonsten erfolgt die Zahlung durch Direktzahlung an den Leistungserbringer.
Für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung werden für die Monate Januar bis März 2011 rückwirkend monatlich pauschal Aufwendungen in Höhe von 26,00 Euro berücksichtigt. Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben beläuft sich der berücksichtigungsfähige Betrag auf monatlich 10,00 Euro.
Übersicht:
- Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?
- Wer hat Anspruch auf die Leistungen?
- Sie haben ein gutes Angebot zur Teilhabe?
- Werden entstandene Kosten rückwirkend ab dem 01. Januar 2011 erstattet?
- Wer ist zuständig im Hochsauerlandkreis?
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
- Antrag_Bildungspaket.999.pdf
Dateigröße: 69,1 Kilobytes
