
Wer hat Anspruch auf Leistungen?
Das Bildungspaket steht für Kinder und Jugendliche zur Verfügung, wenn sie oder ihre Eltern
- Arbeitslosengeld II
- Sozialhilfe
- Kinderzuschlag zum Kindergeld nach § 6a BKGG
- Wohngeld
- oder Asylbewerberleistungen
beziehen oder beantragt haben.
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Eine Ausnahme gilt im Bereich Kultur, Sport und Freizeit. Hier liegt die Altersgrenze bei Vollendung des 18. Lebensjahres.
Jugendliche, die eine berufsbildende Schule besuchen und eine Ausbildungsvergütung erhalten, haben keinen Anspruch auf die Leistungen.
Übersicht:
- Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?
- Wer hat Anspruch auf die Leistungen?
- Sie haben ein gutes Angebot zur Teilhabe?
- Wer ist zuständig im Hochsauerlandkreis?
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
- Antrag_Bildungspaket.999.pdf
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