Bildungs- und Teilhabepaket

Bildungs- und Teilhabepaket

Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?

Eintägige Ausflüge von Kita und Schule

Ihr Kind kann an Ausflügen der Kita oder Schule teilnehmen. Die Kosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen.

Die Kostenübernahme müssen Sie für jedes Kind vor Antritt des Ausfluges gesondert beantragen. Legen Sie bei jedem anstehenden Ausflug einen Elternbrief oder ein ähnliches Schreiben der Schule bzw. der Kita vor, mit dem Ihr Kind zur Teilnahme eingeladen wird und Sie zur Zahlung der Kosten aufgefordert werden. Das Jobcenter zahlt dann die Kosten direkt an den Veranstalter.

Mehrtägige Fahrten von Kita und Schule

Die Teilnahme an Schulveranstaltungen kann die Entwicklung Ihres Kindes nachhaltig prägen. Ihr Kind kann an den mehrtägigen Fahrten der Kita oder der Schule teilnehmen. Die Kosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen.

Die Kostenübernahme müssen Sie für jedes Kind vor Antritt der Fahrt gesondert beantragen. Legen Sie bei jedem anstehenden Ausflug einen Elternbrief oder ein ähnliches Schreiben der Schule bzw. der Kita vor, mit dem Ihr Kind zur Teilnahme eingeladen wird und Sie zur Zahlung der Kosten aufgefordert werden. Das Jobcenter zahlt dann die Kosten direkt an den Veranstalter.

Schulbedarfspaket

Für Schulmaterialien wie Schulranzen, -rucksack, Sportzeug, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien erhalten Sie für Ihr Kind im ersten Schulhalbjahr automatisch 70 € und im zweiten Schulhalbjahr 30 €.

Ein zusätzlicher Antrag ist für Leistungsempfänger nach dem SGB II oder SGB XII nicht erforderlich. Nur die Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag müssen vor Beginn des Schuljahres einen gesonderten Antrag stellen.

Schülerbeförderung

Der Schulweg Ihres Kindes ist zu weit oder zu gefährlich, so dass Ihr Kind nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule kommen kann, sondern auf den Bus oder Zug angewiesen ist? Dann können die notwendigen Kosten für die Fahrkarte übernommen werden, sofern nicht eine andere Stelle die Kosten übernimmt oder es zumutbar ist, geringfügige Kosten aus dem Regelbedarf zu bestreiten. 

Die Kostenübernahme müssen Sie für jedes Kind gesondert beantragen. Dem Antrag müssen Sie einen Nachweis über die Höhe der Kosten beifügen. Zudem benötigt Ihr Jobcenter einen Nachweis, dass kein Dritter (insbesondere der Schulträger) die Kosten übernimmt. Sie erhalten dann einen Bewilligungsbescheid, mit dem die Kosten direkt an Sie ausgezahlt werden.

Lernförderung

Wenn Ihr Kind im Unterricht nicht mitkommt und die Erreichung der schulrechtlichen Lernziele (z.B. die Versetzung in die nächste Klassenstufe) gefährdet ist, hat Ihr Kind Anspruch auf eine angemessene Lernförderung.

Die Leistungen müssen Sie für jedes Kind gesondert beantragen. Dem Antrag müssen Sie eine Bestätigung der Schule beifügen, dass die Lernförderung in bestimmten Fächern erforderlich ist und die Schule kein geeignetes Angebot zur Förderung vorhält. Die Kosten für eine angemessene, geeignete und zusätzlich erforderliche Lernförderung werden im Rahmen der ortsüblichen Preise übernommen.

Mittagsverpflegung

Die Teilnahme an einer Gemeinschaftsverpflegung ist ein wichtiges Element der sozialen Teilhabe in der Schule. Wenn in der Kita oder Schule mittags eine gemeinsame Mahlzeit angeboten wird, kann Ihr Kind mitessen. Die Kosten für das Mittagessen werden bis auf einen Eigenanteil von 1 € übernommen.

Die Leistungen müssen Sie für jedes Kind gesondert beantragen. Mit der Antragstellung ist die Anmeldung zur Mittagsverpflegung oder ein anderer geeigneter Nachweis vorzulegen. Sie erhalten dann eine Zusage, dass die anfallenden Kosten – bis auf einen Eigenanteil von 1 € je Mahlzeit – übernommen werden. Sobald Sie eine Rechnung des Anbieters einreichen, wird diese vom Jobcenter unmittelbar gegenüber dem Anbieter beglichen.

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Damit Ihr Kind sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen integrieren kann, stehen ihm monatlich 10 € für Beiträge und Gebühren zur Verfügung.

Die Leistung müssen Sie für jedes Kind gesondert beantragen. Sie erhalten dann eine Zusage vom Jobcenter, dass die anfallenden Kosten übernommen werden und bei Fälligkeit direkt an den Veranstalter/ Anbieter überwiesen werden.

 

Übersicht:

Formulare und Informationen zu diesem Produkt:

 

Datenschutz | Impressum